Zusammenfassung
NUTZENSTUDIEN Krankenhäuser, in denen neue Methoden mit Medizinprodukten hoher
Risikoklassen zum Einsatz kommen, sollen gesetzlich verpflichtet werden, sich in der
Phase nach der Markteinführung an „Nutzen- und Sicherheitsstudien“ zu beteiligen.
Es
ist von zentraler Bedeutung, dass Ziel und Zweck der „Nutzen- und Sicherheitsstudien“
definiert werden und der Selbstverwaltung ein klar umrissener Auftrag erteilt wird,
Details auszuarbeiten.